Creative Commons Corporation („Creative Commons“) ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsdienstleistungen und keine Rechtsberatung an. Die Verbreitung der öffentlichen Lizenzen von Creative Commons begründet kein Mandats- oder sonstiges Rechtsverhältnis. Creative Commons stellt seine Lizenzen und die dazugehörigen Informationen „wie besehen“ zur Verfügung. Creative Commons gibt keine Gewährleistungen für seine Lizenzen, für Material, das unter deren Bedingungen lizenziert ist, oder für damit zusammenhängende Informationen. Creative Commons lehnt jede Haftung für Schäden, die aus deren Nutzung entstehen, im größtmöglichen Umfang ab.
Die öffentlichen Lizenzen von Creative Commons bieten einen Standardsatz von Bedingungen, den Urheber und andere Rechteinhaber nutzen können, um eigene urheberrechtlich geschützte Werke und anderes Material zu teilen, das dem Urheberrecht und bestimmten weiteren Rechten unterliegt, die in der unten stehenden öffentlichen Lizenz genannt sind. Die folgenden Hinweise dienen ausschließlich der Information, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht Bestandteil unserer Lizenzen.
Hinweise für Lizenzgeber: Unsere öffentlichen Lizenzen sind für die Nutzung durch diejenigen gedacht, die befugt sind, der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu geben, Material auf Weisen zu nutzen, die ansonsten durch das Urheberrecht und bestimmte weitere Rechte eingeschränkt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die Bedingungen der von ihnen gewählten Lizenz lesen und verstehen, bevor sie sie anwenden. Lizenzgeber sollten außerdem alle erforderlichen Rechte sichern, bevor sie unsere Lizenzen anwenden, damit die Öffentlichkeit das Material wie erwartet weiterverwenden kann. Lizenzgeber sollten jedes Material, das nicht der Lizenz unterliegt, deutlich kennzeichnen. Dazu gehört anderes, unter einer CC-Lizenz stehendes Material ebenso wie Material, das im Rahmen einer Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts genutzt wird. Weitere Hinweise für Lizenzgeber.
Hinweise für die Öffentlichkeit: Wenn du eine unserer öffentlichen Lizenzen nutzt, erteilt ein Lizenzgeber der Öffentlichkeit die Erlaubnis, das lizenzierte Material unter festgelegten Bedingungen zu nutzen. Ist die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendeinem Grund nicht erforderlich, etwa wegen einer geltenden Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts, dann wird diese Nutzung nicht durch die Lizenz geregelt. Unsere Lizenzen gewähren nur Rechte, die der Lizenzgeber zu gewähren befugt ist, und nur im Rahmen des Urheberrechts und bestimmter weiterer Rechte. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann aus anderen Gründen weiterhin eingeschränkt sein, unter anderem weil andere Urheber- oder sonstige Rechte am Material haben. Ein Lizenzgeber kann besondere Wünsche äußern, etwa verlangen, dass alle Änderungen gekennzeichnet oder beschrieben werden. Auch wenn unsere Lizenzen dies nicht vorschreiben, solltest du diese Wünsche respektieren, sofern sie angemessen sind. Weitere Hinweise für die Öffentlichkeit.
Durch die Ausübung der Lizenzierten Rechte (unten definiert) akzeptierst du die Bedingungen dieser Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Öffentliche Lizenz („Öffentliche Lizenz“) und erklärst dich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden dir die Lizenzierten Rechte als Gegenleistung für deine Annahme dieser Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt dir diese Rechte als Gegenleistung für die Vorteile, die er daraus zieht, dass er das Lizenzmaterial unter diesen Bedingungen verfügbar macht.
a. Bearbeitetes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt und das vom Lizenzmaterial abgeleitet ist oder darauf beruht und in dem das Lizenzmaterial so übersetzt, verändert, neu angeordnet, umgestaltet oder anderweitig abgewandelt wird, dass dafür eine Erlaubnis nach dem Urheberrecht und den ähnlichen Rechten erforderlich ist, die der Lizenzgeber innehat. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz entsteht Bearbeitetes Material stets dann, wenn das Lizenzmaterial bei einem Musikwerk, einer Aufführung oder einer Tonaufnahme mit einem bewegten Bild zeitlich synchronisiert wird.
b. Lizenz des Bearbeiters bezeichnet die Lizenz, die du gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz auf deine Urheberrechte und ähnlichen Rechte an deinen Beiträgen zum Bearbeiteten Material anwendest.
c. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die unter creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser Öffentlichen Lizenz anerkannt ist.
d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder eng damit verwandte ähnliche Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui-generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie diese Rechte bezeichnet oder eingeordnet werden. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.
e. Wirksame technische Maßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen, die ohne die erforderliche Befugnis nach den Gesetzen, die Verpflichtungen aus Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlichen internationalen Abkommen erfüllen, nicht umgangen werden dürfen.
f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die auf deine Nutzung des Lizenzmaterials Anwendung findet.
g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzmerkmale, die im Namen einer öffentlichen Lizenz von Creative Commons aufgeführt sind. Die Lizenzelemente dieser Öffentlichen Lizenz sind Namensnennung, Nicht-kommerziell und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
h. Lizenzmaterial bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese Öffentliche Lizenz anwendet.
i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Rechte, die dir vorbehaltlich der Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt werden und die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die auf deine Nutzung des Lizenzmaterials Anwendung finden und zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber befugt ist.
j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) Person(en) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz gewähren.
k. Nicht-kommerziell bedeutet nicht in erster Linie auf kommerziellen Vorteil oder geldwerte Vergütung abzielend oder darauf ausgerichtet. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz gilt der Tausch des Lizenzmaterials gegen anderes Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, durch digitales Filesharing oder ähnliche Mittel als Nicht-kommerziell, sofern mit dem Tausch keine Zahlung einer geldwerten Vergütung verbunden ist.
l. Weitergeben bedeutet, der Öffentlichkeit Material mit einem Mittel oder Verfahren bereitzustellen, das nach den Lizenzierten Rechten eine Erlaubnis erfordert, etwa Vervielfältigung, öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung, Verbreitung, Verteilung, Kommunikation oder Einfuhr, sowie Material der Öffentlichkeit verfügbar zu machen, auch auf Wegen, auf denen Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl auf das Material zugreifen können.
m. Sui-generis-Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die nicht Urheberrecht sind und sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils geänderten und/oder nachfolgenden Fassung sowie aus anderen im Wesentlichen gleichwertigen Rechten weltweit ergeben.
n. du bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Lizenzierten Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz ausübt. dein hat eine entsprechende Bedeutung.
a. Lizenzgewährung.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt der Lizenzgeber dir hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz, die Lizenzierten Rechte am Lizenzmaterial auszuüben, um:
A. das Lizenzmaterial ganz oder teilweise ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke zu vervielfältigen und weiterzugeben; und
B. Bearbeitetes Material ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke herzustellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben.
Ausnahmen und Beschränkungen. Um Zweifel auszuschließen: Wo Ausnahmen und Beschränkungen auf deine Nutzung Anwendung finden, findet diese Öffentliche Lizenz keine Anwendung, und du musst ihre Bedingungen nicht einhalten.
Laufzeit. Die Laufzeit dieser Öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) festgelegt.
Medien und Formate; technische Änderungen erlaubt. Der Lizenzgeber gestattet dir, die Lizenzierten Rechte in allen Medien und Formaten auszuüben, ob bereits bekannt oder künftig geschaffen, und die dafür erforderlichen technischen Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliches Recht oder jegliche Befugnis, dir technische Änderungen zu verbieten, die zur Ausübung der Lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die zur Umgehung Wirksamer technischer Maßnahmen erforderlich sind, und/oder erklärt sich damit einverstanden, solche Rechte nicht geltend zu machen. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz entsteht durch das bloße Vornehmen von Änderungen, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4) gestattet sind, niemals Bearbeitetes Material.
Nachgelagerte Empfänger.
A. Angebot des Lizenzgebers – Lizenzmaterial. Jeder Empfänger des Lizenzmaterials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die Lizenzierten Rechte zu den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz auszuüben.
B. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – Bearbeitetes Material. Jeder Empfänger von Bearbeitetem Material von dir erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die Lizenzierten Rechte am Bearbeiteten Material unter den Bedingungen der von dir angewandten Lizenz des Bearbeiters auszuüben.
C. Keine Beschränkungen für nachgelagerte Empfänger. Du darfst dem Lizenzmaterial keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen auferlegen oder anbieten und keine Wirksamen technischen Maßnahmen darauf anwenden, wenn dadurch die Ausübung der Lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des Lizenzmaterials eingeschränkt würde.
Keine Billigung. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder darf als solche ausgelegt werden, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass du oder deine Nutzung des Lizenzmaterials mit dem Lizenzgeber oder mit anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) für die Namensnennung benannt sind, verbunden bist bzw. ist oder von ihnen gesponsert, gebilligt oder mit einem offiziellen Status versehen bist bzw. ist.
b. Sonstige Rechte.
Persönlichkeitsrechte, etwa das Recht auf Integrität, werden durch diese Öffentliche Lizenz nicht lizenziert, ebenso wenig das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Privatsphäre und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; soweit jedoch möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf die ihm zustehenden derartigen Rechte und/oder erklärt sich damit einverstanden, sie nicht geltend zu machen, und zwar in dem begrenzten Umfang, der erforderlich ist, damit du die Lizenzierten Rechte ausüben kannst, aber nicht darüber hinaus.
Patent- und Markenrechte werden durch diese Öffentliche Lizenz nicht lizenziert.
Soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber auf jegliches Recht, von dir Lizenzgebühren für die Ausübung der Lizenzierten Rechte zu erheben, sei es unmittelbar oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder Zwangslizenzsystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jegliches Recht vor, solche Lizenzgebühren zu erheben, auch wenn das Lizenzmaterial nicht für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt wird.
Deine Ausübung der Lizenzierten Rechte steht ausdrücklich unter den folgenden Bedingungen.
a. Namensnennung.
Wenn du das Lizenzmaterial weitergibst (auch in veränderter Form), musst du:
A. Folgendes beibehalten, sofern es dir vom Lizenzgeber zusammen mit dem Lizenzmaterial bereitgestellt wird:
i. die Identifizierung des Urhebers bzw. der Urheber des Lizenzmaterials und aller anderen, die für die Namensnennung benannt sind, in jeder vom Lizenzgeber verlangten angemessenen Weise (auch durch ein Pseudonym, wenn ein solches benannt ist);
ii. einen Urheberrechtsvermerk;
iii. einen Hinweis, der auf diese Öffentliche Lizenz verweist;
iv. einen Hinweis, der auf den Ausschluss von Gewährleistungen verweist;
v. einen URI oder Hyperlink zum Lizenzmaterial, soweit dies vernünftigerweise machbar ist;
B. angeben, ob du das Lizenzmaterial verändert hast, und einen Hinweis auf frühere Änderungen beibehalten; und
C. angeben, dass das Lizenzmaterial unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text dieser Öffentlichen Lizenz oder den URI bzw. Hyperlink darauf beifügen.
Du kannst die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) in jeder angemessenen Weise erfüllen, die auf das Medium, die Mittel und den Kontext abgestimmt ist, in dem du das Lizenzmaterial weitergibst. Es kann beispielsweise angemessen sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem du einen URI oder Hyperlink zu einer Ressource bereitstellst, die die erforderlichen Informationen enthält.
Auf Verlangen des Lizenzgebers musst du alle nach Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise machbar ist.
b. Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, wenn du Bearbeitetes Material weitergibst, das du herstellst.
Die von dir angewandte Lizenz des Bearbeiters muss eine Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen sein, in dieser oder einer späteren Version, oder eine BY-NC-SA-kompatible Lizenz.
Du musst den Text der von dir angewandten Lizenz des Bearbeiters oder den URI bzw. Hyperlink darauf beifügen. Du kannst diese Bedingung in jeder angemessenen Weise erfüllen, die auf das Medium, die Mittel und den Kontext abgestimmt ist, in dem du das Bearbeitete Material weitergibst.
Du darfst dem Bearbeiteten Material keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen auferlegen oder anbieten und keine Wirksamen technischen Maßnahmen darauf anwenden, die die Ausübung der unter der von dir angewandten Lizenz des Bearbeiters gewährten Rechte einschränken.
Wenn die Lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte umfassen, die auf deine Nutzung des Lizenzmaterials Anwendung finden:
a. Um Zweifel auszuschließen, gewährt Abschnitt 2(a)(1) dir das Recht, den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu vervielfältigen und weiterzugeben;
b. Wenn du den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon in eine Datenbank aufnimmst, an der du Sui-generis-Datenbankrechte hast, dann ist die Datenbank, an der du diese Sui-generis-Datenbankrechte hast (nicht aber ihr einzelner Inhalt), Bearbeitetes Material, auch für die Zwecke von Abschnitt 3(b); und
c. Du musst die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn du den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon weitergibst.
Um Zweifel auszuschließen: Dieser Abschnitt 4 ergänzt deine Pflichten aus dieser Öffentlichen Lizenz und ersetzt sie nicht, wenn die Lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
a. Soweit der Lizenzgeber nicht ausdrücklich etwas anderes übernommen hat, bietet der Lizenzgeber das Lizenzmaterial, soweit möglich, „wie besehen“ und „wie verfügbar“ an und gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art zum Lizenzmaterial ab, seien sie ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dazu gehören, ohne Einschränkung, Gewährleistungen für Eigentum, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung von Rechten, Abwesenheit von verborgenen oder sonstigen Mängeln, Genauigkeit sowie das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, ob bekannt oder auffindbar. Wo der Ausschluss von Gewährleistungen ganz oder teilweise nicht zulässig ist, findet dieser Ausschluss auf dich möglicherweise keine Anwendung.
b. Soweit möglich haftet der Lizenzgeber dir gegenüber unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (einschließlich, ohne Einschränkung, der Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, exemplarische oder sonstige Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus dieser Öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des Lizenzmaterials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden unterrichtet wurde. Wo eine Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, findet diese Beschränkung auf dich möglicherweise keine Anwendung.
c. Der oben dargelegte Ausschluss von Gewährleistungen und die oben dargelegte Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem vollständigen Ausschluss und Verzicht auf jegliche Haftung am nächsten kommen.
a. Diese Öffentliche Lizenz gilt für die Laufzeit der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn du diese Öffentliche Lizenz jedoch nicht einhältst, enden deine Rechte aus dieser Öffentlichen Lizenz automatisch.
b. Wenn dein Recht zur Nutzung des Lizenzmaterials nach Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
automatisch mit dem Datum, an dem der Verstoß behoben wird, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach deiner Entdeckung des Verstoßes behoben wird; oder
auf ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
Um Zweifel auszuschließen: Dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht etwaige Rechte des Lizenzgebers, wegen deiner Verstöße gegen diese Öffentliche Lizenz Rechtsmittel zu ergreifen.
c. Um Zweifel auszuschließen: Der Lizenzgeber kann das Lizenzmaterial auch zu abweichenden Bedingungen anbieten oder die Verbreitung des Lizenzmaterials jederzeit einstellen; dies beendet jedoch nicht diese Öffentliche Lizenz.
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 bleiben nach Beendigung dieser Öffentlichen Lizenz in Kraft.
a. Der Lizenzgeber ist an zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die du mitteilst, nicht gebunden, sofern er ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
b. Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünfte zum Lizenzmaterial, die hierin nicht genannt sind, stehen getrennt neben den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz und sind von ihnen unabhängig.
a. Um Zweifel auszuschließen: Diese Öffentliche Lizenz schränkt jegliche Nutzung des Lizenzmaterials, die rechtmäßig ohne Erlaubnis nach dieser Öffentlichen Lizenz erfolgen könnte, nicht ein, begrenzt sie nicht, beschränkt sie nicht und knüpft keine Bedingungen daran; sie ist auch nicht so auszulegen.
b. Soweit möglich ist jede Bestimmung dieser Öffentlichen Lizenz, die für nicht durchsetzbar erachtet wird, automatisch in dem Mindestmaß umzugestalten, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Kann die Bestimmung nicht umgestaltet werden, ist sie von dieser Öffentlichen Lizenz abzutrennen, ohne die Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen zu berühren.
c. Keine Bedingung dieser Öffentlichen Lizenz wird aufgehoben, und einer Nichteinhaltung wird nicht zugestimmt, sofern der Lizenzgeber dem nicht ausdrücklich zustimmt.
d. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Beschränkung oder einen Verzicht von Vorrechten und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder dich gelten, einschließlich solcher aus den Rechtsverfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, und darf nicht als solche ausgelegt werden.
Creative Commons ist keine Partei seiner öffentlichen Lizenzen. Dennoch kann Creative Commons beschließen, eine seiner öffentlichen Lizenzen auf Material anzuwenden, das es veröffentlicht, und gilt in diesen Fällen als „Lizenzgeber“. Abgesehen von dem begrenzten Zweck, kenntlich zu machen, dass Material unter einer öffentlichen Lizenz von Creative Commons geteilt wird, oder soweit die unter creativecommons.org/policies veröffentlichten Richtlinien von Creative Commons es anderweitig erlauben, gestattet Creative Commons die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder einer anderen Marke oder eines Logos von Creative Commons nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung, auch nicht im Zusammenhang mit unerlaubten Änderungen einer seiner öffentlichen Lizenzen oder sonstigen Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünften zur Nutzung lizenzierten Materials. Um Zweifel auszuschließen: Dieser Absatz ist nicht Bestandteil der öffentlichen Lizenzen.
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